Wenn Erd- oder Stadtgas austritt und ein Gasgeruch in der Luft wahrnehmbar ist, reagieren viele Menschen ängstlich oder panisch. Häufig ist nicht bekannt, wie auf Gasgeruch reagiert werden sollte. Welche Maßnahmen bei einem Gasaustritt bzw -geruch auch durch Sie durchgeführt werden können, wird auf dieser Seite erläutert.
Im Normalfall sind Erd- und Stadtgas geruchslos. Da austretendes Gas jedoch eine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann, geht von austretendem Gas eine besondere Gefahr aus. Daher werden diese Gase von den lokalen Energieunternehmen mit speziellen Geruchsstoffen, meist Tetrahydrothiophen, versetzt. Dieser Geruchsstoff sorgt für den allgemein bekannten Gasgeruch. Unter Fachleuten wird dieser Vorgang als Odorierung bezeichnet.
Bei wahrnehmbaren Gasgeruch darf kein offenes Feuer entzündet werden. Brennende Kerzen sind unverzüglich zu löschen. Dies gilt auch für eventuelle Gasherde, welche auszuschalten sind. Falls möglich sollte der Gashaupthahn geschlossen werden. Dieser ist meist in der Nähe des Gaszählers angebracht. Besonders wichtig ist es, dass keine elektrischen Schalter betätigt werden. Dies gilt sowohl für das Ein- als auch Ausschalten. Es darf also weder das Licht an- noch ausgeschaltet werden. Ebenfalls dürfen keine Türklingeln bedient werden. Auch sollten Sie nicht in dem betroffenen Gebäude telefonieren.
Sofern es möglich ist, sollten Sie Fenster und Türen öffnen. Hierdurch werden die Räume gelüftet und die Entstehung einer explosionsfähigen Umgebung kann eventuell verhindert werden. Anschließend sollten Sie das Gebäude verlassen. Versuchen Sie auf dem Weg andere Hausbewohner durch Klopfen an deren Türen zu warnen.
Von außerhalb des Gebäudes müssen Sie anschließend den Notruf absetzen. Nutzen Sie dafür entweder ein Mobiltelefon oder versuchen Sie bei Nachbarn im Nebengebäude zu telefonieren. Des Weiteren sollten Sie den Störungsdienst des lokalen Energieversorgers informieren, sofern Ihnen die Telefonnummer bekannt ist. Andernfalls erfolgt dies später durch die Feuerwehr.