In Niedersachsen läuft die Übergangsfrist für die Rauchmelderpflicht in privaten Wohnräumen zum Jahresbeginn 2016 ab. Von nun an müssen in allen Schlafräumen und Kinderzimmern geeignete Rauchmelder montiert sein. Weiterhin müssen alle Flure, welche als Rettungswege von Aufenthaltsräumen dienen, ebenfalls mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Diese Pflicht gilt für alle privat genutzten Wohngebäude (Mietshaus, Eigentumswohnung, Eigenhaus, ...), nicht jedoch für Geschäftsräume. Für die Anschaffung und Montage ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich. Die Wartung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft fällt in den Aufgabenbereich des Nutzers, welcher die entsprechenden Räume bewohnt (bspw. der Mieter).
Die Einhaltung dieser Rauchmelderpflicht wird nicht kontrolliert. Im Schadenfall können die Versicherungsunternehmen jedoch Regressansprüche anmelden. Dies gilt insbesondere für Policen zur Wohngebäude- und Hausratversicherungen. Sollten durch ein Brandereignis zusätzlich Personen zu Schaden kommen, sind auch strafrechtliche Verfahren möglich.
Bei der Beschaffung von optischen Rauchmeldern können Sie sich am besten an dem kürzlich eingeführten unabhängigen Qualitätssiegel Q orientieren. Diese Rauchmelder sind auf Langlebigkeit und Zuverlässigkeit geprüft und lösen nur in Ausnahmefällen einen Falschalarm aus.
Weitere Informationen zur Beschaffung und Montage von Rauchmeldern können Sie der Info-Broschüre der Initiative Forum Brandrauchprävention e. V. entnehmen.
Bildquelle: Tumi-1983 (Eigenes Werk) [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons
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